Vor Eintritt in die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume sind sperrige Gegenstände aller Art, Regenschirme, Wetterumhänge, nasse Bekleidungsstücke, alle Arten von Rucksäcken (auch Handtaschenrucksäcke) und Tragegestelle, Taschen größer als DIN A4 (ca. 20 x 30 x 15 cm) sowie Fotoapparate, Filmausrüstungen etc. an der Garderobe abzugeben oder in den dafür zur Verfügung stehenden Schließfächern zu verstauen. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Taschen- und Garderobenkontrollen durchzuführen (Getränke, Lebensmittel, Waffen). Mäntel und Jacken müssen abgegeben werden oder angezogen bleiben. Kleidung darf im Ausstellungsbereich nicht über dem Arm getragen werden. Wertgegenstände, z. B. Geld, Kreditkarten und Schmuck, dürfen nicht abgegeben werden. Sollten sich dennoch Wertgegenstände in den zur Aufbewahrung abgegebenen Stücken befinden, ist eine Haftung seitens des Unternehmens, das die Garderobe betreibt, ausgeschlossen. Kinderwagen dürfen in der Regel nicht in die Ausstellung mitgeführt werden. Das Aufsichtspersonal entscheidet im Zweifel über diese Möglichkeit. Stauräume in ggf. mitgeführten Kinderwagen sind leerzuräumen. An der Garderobe stehen Leihbuggies zur Verfügung. Aus konservatorischen, versicherungsrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Gründen dürfen weder Flüssigkeiten noch Lebensmittel in die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume mitgeführt und dort verzehrt werden. Waffen (Taschenmesser, Pfefferspray, Elektroschockgeräte etc.) dürfen ebenfalls nicht in die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume mitgeführt werden. Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt gegen eine Garderobengebühr in Höhe von 0,50 €, mit der eine Person ihre Kleidungsstücke inklusive Tasche, Rucksack, Schirm und Kamera etc. abgeben kann. Für Gegenstände und Kleidungsstücke, die erkennbar zwei oder mehreren unterschiedlichen Personen zugeordnet werden können, werden jeweils weitere Garderobengebühren erhoben.
Mit der Abgabe Ihrer Garderobe/Gepäckstücke ist Folgendes vereinbart:
Das Garderobenpersonal nimmt die Stücke (wie oben aufgeführt) gegen Ausgabe eines Papierbelegs bzw. einer Garderobenmarke für die Öffnungszeit der Garderobe in Aufbewahrung. Die Aushändigung der abgegebenen Gepäckstücke erfolgt nur gegen Rückgabe des Papierbelegs bzw. der Garderobenmarke an die Person, die den Papierbeleg/die Garderobenmarke vorlegt, ohne dass deren Berechtigung für die Entgegennahme der Gepäckstücke geprüft werden kann. Die Aufbewahrung endet mit Rückgabe der Gepäckstücke, spätestens mit der Schließung der Garderobe. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Aushändigung der Gepäckstücke dem Garderobenpersonal anzuzeigen. Das Unternehmen, das die Garderobe betreibt, haftet für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der abgegebenen und nach den vorstehend genannten Bedingungen aufbewahrten Stücke im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für abhanden gekommene Garderobenmarken sind 5 € Ersatz zu entrichten. Bei hoher Besucher*innendichte behält sich die Bundeskunsthalle vor, die Mitnahme jedweder Taschen (auch Handtaschen aller Größen) zu untersagen.
In den Sommermonaten und bei geringem Besucher*innenaufkommen ist die Garderobe in der Regel geschlossen. Für mitgeführtes Gepäck etc. stehen Schließfächer im Foyer zur Verfügung.